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“Ich bin der Geschäftsführer der Rechtsanwaltskanzlei Dandria Studio Legale.
Seit 1996 bin ich als italienischer Jurist in den Bereichen des Zivil- und Handelsrechts sowie des EU-Rechts tätig. Mein Einsatz und Engagement werden regelmässig von italienischen und internationalen Fachpublikationen anerkannt.
In der Ausgabe 2023 von Legal 500 EMEA werden wir für Kartellfälle sowie Fusionen, unlauteren Geschäftspraktiken, staatlichen Beihilfen emmpfohlen. Die Kanzlei verfügt außerdem über sektorale Expertise in den Bereichen Energie, Telekommunikation und Transport. Gennaro d’Andria ist ‘ein erstklassiger Kartellrechtler’.
Unsere Anwaltskanzlei und Gennaro d’Andria werden im Verzeichnis 2020 von Top Legal empfohlen.
Unsere Kanzlei ist Mitglied der Associazione Antitrust Italiana.
Gennaro d’Andria ist Vorsitzender der italienischen Sektion der Marketing & Advertising Commission der Internationalen Handelskammer (ICC).
Februar 2017: Gennaro d’Andria gewinnt wiederum die Anerkennung von Client Choice für Kartellrecht.
Chambers Europe (seit 2010) berichtet: “Kunden sind begeistert”; “hat hervorragende Kenntnis der Industrie und der Fremdsprachen”; “ist sehr offen zu den Kunden und immer bereit innovative und effiziente Lösungen anzubieten”.
Gennaro ist Mitglied der EALA – European Air Law Association. Die Mitgliedschaft von EALA umfasst führende Akademiker, nationale und EU-Beamte, Vertreter internationaler Zivilluftfahrtorganisationen, Fluggesellschaften, Luft- und Raumfahrthersteller, Luftfahrtversicherer, Flugzeugvermieter und andere Anbieter von Finanzdienstleistungen.
Nach Angaben der führenden italienischen Fach-Publikation, Kunden betrachten Gennaro als “unersetzlich” in kartellrechtlichen Fragen.
Union des avocats européens (UAE)
Gennaro ist Mitglied der Studienvereinigung-Kartellrecht, die sich um einen intensiven Informations- und Erfahrungsaustausch mit den Kartellbehörden und -gerichten und der Wissenschaft bemüht.